Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB


AGB Bräustüberl Weihenstephan

Firma Bräustüberl Weihenstephan
Anschrift 85354 Freising, Weihenstephaner Berg 10
Telefon 08161 8866940
E-Mail info@weihenstephan-bs.de 
Verantwortlich Thierry Willems

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bräustüberls Weihenstephan

  1. Vertragsparteien sind der Veranstalter und das Bräustüberl Weihenstephan.
  2. Die Reservierung von Räumen und Gesellschaften mit vorbestellten Menüs werden durch die Bestätigung der Veranstaltungsvereinbarung, durch beide Seiten, verbindlich.
  3. Die Überlassung von Räumen begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- bzw. Weitervermietung von Räumen bedarf der schriftlichen Genehmigung des Bräustüberls Weihenstephan.
  4. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist, soweit sie anfällt, in den Preisen eingeschlossen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Der Veranstalter muss dem Bräustüberl Weihenstephan die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungstermin mitteilen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. Wird die endgültige Teilnehmerzahl nicht rechtzeitig mitgeteilt, gilt die vom Veranstalter zuletzt genannte Teilnehmerzahl als Bestellung und Abrechnungsgrundlage, soweit diese höher als die tatsächliche Anzahl der Teilnehmer ist.
  6. Der Veranstalter darf Getränke und Speisen zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
  7. Jedwede Anzeige in öffentlichen Zeitschriften oder Ähnlichem bedarf vorheriger Zustimmung durch das Bräustüberl Weihenstephan.
  8. Hat das Bräustüberl Weihenstephan begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann das Bräustüberl Weihenstephan die Veranstaltung absagen.
  9. Soll eine Veranstaltung länger als bis 23:00 Uhr dauern (max. bis 2:00 Uhr möglich), so ist dies im Vorfeld mitzuteilen. Es entstehen hierbei für jede weitere angefangene Stunde Personalkosten in Höhe von 34,00 € pro Stunde und Schank-/ Servicemitarbeiter sowie 45,00 € pro Stunde für den Restaurantleiter.
  10. Stornogebühren:
      Bis zu 1 Monat vor Veranstaltungstag: keine Kosten
      Bis zu 3 Wochen vor Veranstaltungstag: 20 % der avisierten Personenzahl mal dem Menüpreis
      Bis zu 2 Wochen vor Veranstaltungstag: 30 % der avisierten Personenzahl mal dem Menüpreis
      7 bis 3 Tage vor Veranstaltungstag: 50 % der avisierten Personenzahl mal dem Menüpreis
      2 Tage & No show (Nichterscheinen, auch bei Einzelpersonen) 100 % der avisierten Personenzahl mal dem Menüpreis
    bzw. 20,00 € pro Person ohne Menüvorbestellung
  11. Garantieumsatz bei Reservierung von Räumen für eine geschlossene Gesellschaft, zu erreichen mit Speisen und Getränken, jeweils für eine Mittags- bzw. Abendschicht:
      Korbinianstüberl 12 Plätze 360,00 €
      Kutscherstüberl 20 Plätze 600,00 €
      Weissbierstüberl 35 Plätze 1050,00 €
      Barockstube 40 bis max. 85 Plätze
    (inkl. Hochschulstüberl)
    2.250,00 €
      Stephanskeller 230 Plätze 6.100,00 €
  12. Bei Buchung zur Alleinnutzung der Barockstube oder des Stephanskellers ist der jeweilige Garantieumsatz spätestens 14 Tage vor Veranstaltungstermin zu bezahlen. Der Garantieumsatz wird bei endgültiger Rechnungsstellung mit dem tatsächlichen Umsatz verrechnet.

  13. Bei großen Gruppenreservierungen müssen 60 % des Circa-Umsatzes spätestens 14 Tage vor Veranstaltung als à conto Zahlung geleistet werden.
  14. Die Rechnung für Speisen, Getränke, Dekoration etc. muss am Ende der Veranstaltung bezahlt werden. Eine eventuelle Rechnungsstellung nach Veranstaltungsende muss im Vorfeld abgesprochen und von der Direktion genehmigt werden (grundsätzlich erst ab 35 Personen möglich; für eine Rechnungsstellung fallen 6,00 € Bearbeitungsgebühr an).
  15. Die Rechnungen des Bräustüberls Weihenstephan sind in dem Fall binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
  16. Bei außerordentlicher Verschmutzung unserer Räumlichkeiten nach einer Veranstaltung oder sehr aufwändiger Dekoration, die im Nachhinein von unseren Mitarbeitern zu entsorgen ist, ist die hierfür nötigen Arbeiten vom Veranstalter im Nachgang zu bezahlen (32,00 € je Stunde für die Reinigung).
  17. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Bräustüberls Weihenstephan, Freising.
  18. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahekommende, gültige Bestimmung.
  19. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.


Stand: Februar 2024 | © Bräustüberl Weihenstephan